Tariftreuepflicht bei Vergaben in Brandenburg derzeit kein Thema

Brandenburg hofft beim Thema Tariftreuepflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Bund – ein eigenes Gesetz zur Bindung der Unternehmen an Tariflöhne verfolgt das Land jedenfalls derzeit nicht.

Obwohl die rot-schwarz-grüne Landesregierung von Brandenburg im Koalitionsvertrag von 2019 vereinbart hat, die Möglichkeit einer Tariftreueklausel zu prüfen, tut sich seither nicht viel. Laut Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) habe der Bund für das letzte Quartal 2023 eine Lösung zu diesem Thema angekündigt. Brandenburg wolle die Vorgaben dann so schnell wie möglich umsetzen.

Das Thema wurde jüngst im Rahmen einer Aktuellen Stunde, die die Linke beantragt hatte, im Landtag diskutiert. Ein Entschließungsantrag der Partei fand keine Mehrheit. Darin hatte die Oppositionspartei die Landesregierung unter anderem aufgefordert, „eine Tariftreueregelung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Brandenburgischen Vergabegesetz zu verankern.“ Die Tarifbindung in Brandenburg ist gering, liegt je nach Quelle bei rund 20 Prozent der Unternehmen. Weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer dürfte nach Tarif bezahlt werden.

In dem Antrag forderte die Linke auch einen Vergabe-Mindestlohn von 14 Euro – derzeit liegt er bei 13 Euro. Der Minister kündigte an, dass die zuständige Kommission sich am 1. Dezember mit dem Thema beschäftigen werde.

Quellen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Marcel Mattheis
E-Mail: marcel.mattheis@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel