Wer trotz offizieller Reisewarnungen wegen der Corona-Pandemie am Urlaubsziel einen Pauschalurlaub bucht, muss dem Veranstalter eine Entschädigung zahlen, wenn er dann doch zuhause bleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall eines Ehepaars, welches einen Flug nebst Hotelaufenthalt in der Dominikanischen Republik gebucht hatte (Az.: X ZR 103/22).
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