Im April 2022 hatten die Schweizer Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Innenministerin Nancy Faeser die gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsbußen ab 70 Euro in Deutschland und 80 Franken in der Schweiz vereinbart. Auch Fahrverbote können jetzt gegenseitig vollstreckt werden. Die Vereinbarung wird nach Austausch der Ratifizierungsurkunden voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 umgesetzt.
Die gegenseitige Vollstreckung gilt für neue Verkehrsverstöße ab diesem Zeitpunkt, also nicht für die Geldbuße etwa aus den vergangenen Sommerferien. Lehnen Autofahrer aus Deutschland oder der Schweiz die Zahlung einer Strafe ab, werden die Geldbußen in Deutschland vom Bundesamt für Justiz eingetrieben, in der Schweiz vom Bundesamt für Polizei.
Redakteur: Klaus Justen
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