„Die Auswirkungsanalyse der Vebeto GmbH zur geplanten Vorhaltefinanzierung ist ernüchternd. Das Bundesgesundheitsministerium verkauft seine Reformpläne als Existenzgarantie insbesondere für kleinere Kliniken – tatsächlich belegen Untersuchungen, dass die neue Finanzierungsart keine Hilfestellung für ein wirtschaftliches Überleben kleiner Häuser schaffen. Wieder einmal hält Herr Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht sein Wort. Den Krankenhäuern geht die Luft aus.“, so Prof. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG).
Die Studie der Vebeto GmbH simuliert beispielhaft anhand verschiedener Szenarien die Auswirkungen der Vorhaltefinanzierung in verschiedenen, denkbaren Szenarien. Die Berechnungen kommen unter anderem zu dem Ergebnis, dass die geplante Kombination aus DRG-Fallpauschalen und Vorhaltefinanzierung bei konstanten Fallzahlen dieselben Erlöse wie die aktuelle Fallpauschalen-Finanzierung für ein Krankenhaus bringt. Darüber hinaus würde laut der Untersuchung ein konstantes Wachstum zu Erlösnachteilen führen und es bei steigender (politisch gewollter und medizinisch sinnvoller) Ambulantisierung zu Budgetkürzungen kommen. Ein anderes Beispiel zeigt, dass ein Krankenhaus selbst dann mit Erlösverlusten im Rahmen der Vorhaltefinanzierung zu kämpfen hätte, wenn es zwar konstante Fallzahlen vorweist, jedoch das jeweilige Landesbudget sinkt. Auch stellt die Studie klar, dass die Ergebnisse nicht nur auf kleine Krankenhäuser zutreffen, sondern auf große Einrichtungen übertragbar sind.
Prof. Steffen Gramminger sagt: „Wir erkennen keine wirklichen Vorteile in den konkreten Ausgestaltungsplänen des Bundes zur Vorhaltefinanzierung. Nur die Auswirkungen von schwankenden Fallzahlen würden nach oben oder unten abgedämpft, ein „Kleinschrumpfen“ oder ein „konstantes Wachsen“ würden aber zwangsläufig die wirtschaftliche Situation weiter verschärfen. Es würden damit aktuell bereits bestehende Probleme nur verschoben werden. Hinzu kommt, dass das neue System die ohnehin undurchsichtige Krankenhausfinanzierung noch weiter verkomplizieren und ein neues zusätzliches Bürokratiemonster schaffen würde.“
„Die Bundesregierung versucht, sich unter dem Deckmantel des Reformvorhabens aus der Verantwortung zu ziehen. Das sieht man nicht nur an den Plänen zur Vorhaltefinanzierung, sondern auch an den aktuellen Reibereien zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich des im Vermittlungsausschuss hängen gebliebenen Krankenhaustransparenzgesetzes. Dabei brauchen die Krankenhäuser Unterstützung – und diese so dringend wie nie zuvor. Die Gesundheitsversorgung der Patienten in ganz Deutschland steht auf dem Spiel. Die Schuld für die finanzielle Situation einzig und alleine den Ländern zuzuschieben, ist ebenso haltlos wie irreführend, denn die von Herrn Lauterbach kürzlich erwähnten Liquiditätshilfen sind lediglich ein Vorziehen von Ansprüchen, die Krankenhäuser ohnehin gegenüber den Krankenkassen haben“, so Prof. Steffen Gramminger weiter.
Vor wenigen Tagen hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach den unionsgeführten Bundesländern, zu denen auch Hessen zählt, eine Blockadehaltung in Bezug auf das im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages befindlichen Krankenhaustransparenzgesetzes vorgeworfen. Er suggerierte, dass zusätzliche finanzielle Mittel den Krankenhäusern zur Verfügung stünden, sollte das Gesetz beschlossen werden. Die Insolvenzwelle könne dadurch abgewendet werden. Ohne das Gesetz hingegen, sei das Krankenhaussterben in Deutschland schwer abwendbar. Er baut damit massiv Druck auf die Länder auf und lenkt von seiner eigenen Untätigkeit ab.
Herr Prof. Steffen Gramminger führt aus: „Die Länder können dieses Gesetz nicht durchwinken. Die gesetzgeberische Vorarbeit ist schlecht gemacht und verstößt insbesondere gegen Verfassungsrecht. Die Krankenhausplanung unterfällt dem Zuständigkeitsbereich der Länder. Seitens des Bundes wird versucht, diesen Fakt durch die Vorschaltung eines nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzes auszuhebeln. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Überbrückungshilfen nur an das Krankenhaustransparenzgesetz gekoppelt werden. Solche Sofortmaßnahmen können auch anderweitig umgesetzt werden. In dieser Form riecht dies alles gewaltig nach einem zweifelhaften Kompensationsgeschäft. Zumal dieses Gesetz entgegen den Aussagen von Herrn Lauterbach nachweislich nicht geeignet ist, die in Gang gesetzte Insolvenzwelle zu stoppen. Bei den erwähnten zusätzlichen finanziellen Mitteln handelt es sich um Geld, das den Krankenhäusern ohnehin zusteht. Der Knackpunkt liegt aber in den bereits seit Jahren ungenügenden Finanzierungsregelungen an sich. Diese Tatsache wird jedoch seitens des Bundes nach wie vor nicht angegangen. Wir kommen dadurch nicht zur Lösung des Problems.“
Die HKG unterstützt die Entscheidung der Länder und schließt sich der Forderung nach finanziellen Soforthilfen an. „Wir brauchen echte finanzielle Hilfen für die Kliniken, denn ohne diese werden viele Häuser es nicht schaffen, die Zeit bis zum Inkrafttreten der Reform zu überbrücken. Das Ziel der Krankenhausreform ist weiterhin wichtig und erstrebenswert, an den aktuellen Entwürfen zur Vorhaltefinanzierung sowie zum Transparenzgesetz wird jedoch deutlich, dass die Diskussion und Mitgestaltung eines breit aufgestellten Expertenforums aus der Praxis fehlt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wie auch die HKG stehen als Gesprächspartner jederzeit für einen konstruktiven Austausch bereit. Bislang hat uns Herr Lauterbach jedoch ignoriert und seine Reform auf theoretischen Annahmen ohne jegliche praktikable Umsetzungsmöglichkeiten aufgebaut. Die Zeit für utopische Pläne auf dem grünen Tisch ist abgelaufen. Wir müssen jetzt in die Gänge kommen. Das Gesundheitssystem ist am Zerfallen. Persönliche Befindlichkeiten haben hinten anzustehen. Jetzt können wir das Ruder noch herumreißen. Wenn Strukturen einmal zerschlagen sind, ist ein Wiederaufbau zeit- und kostenintensiver als eine Reform.“, sagt. Prof. Steffen Gramminger.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
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