Raucher unter Dampf

Ob zu Hause, auf der Straße, am Strand oder im Wald – überall findet man diese kleinen und zudem hochgiftigen Reste: Zigarettenkippen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai geben die ARAG Experten einen Überblick über Strafen dieser unzulässigen Abfallentsorgung und erklären, welche Auswirkungen Kippen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.

Fiese Fakten über Zigarettenkippen
Jedes Jahr landen weltweit geschätzt rund 4,5 Billionen (4.500.000.000.000!) gerauchte Zigaretten in der Umwelt. Dabei sind diese achtlos weggeworfenen Kippen weit mehr als ein unschöner Anblick. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie äußerst giftig für Mensch, Tier und Umwelt sind. Zigarettenkippen können handfeste gesundheitliche Schäden anrichten. Bei Kleinkindern kann ein verschluckter Glimmstängel zu Vergiftungssymptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Auch das Meer leidet: Jedes dritte Stück Müll, das im Ozean gefunden wird, ist eine Kippe. Die Wirkung ist enorm schädlich: Denn durch nur einen Zigarettenstummel werden etwa 1.000 Liter (Trink)Wasser verseucht. Schon nach einer halben Stunde sind fast alle Giftstoffe, wie z. B. Nikotin oder Arsen, aus dem Filter gespült.

Warnhinweise auf Zigarettenpackungen – vom obersten Gericht vorgeschrieben
Um die Lust aufs Rauchen zu vermiesen, müssen seit 2016 abschreckende Bilder oder Sätze wie „Rauchen kann tödlich sein“ auf allen Zigarettenverpackungen prominent sichtbar sein (EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU). Doch nicht nur dort. Die ARAG Experten weisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes hin, nach dem diese Warnhinweise sogar auf jeder Auswahltaste von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zu sehen sein müssen. Nur so könne ein Kaufimpuls frühzeitig unterbunden werden (Az.: I ZR 176/19)

Verwarn- und Bußgelder bei Verschmutzung mit Zigarettenkippen
Wer seinen Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert laut ARAG Experten ein Bußgeld wegen unzulässiger Abfallentsorgung. Dies wird häufiger fällig als gemeinhin angenommen und kann je nach Schwere auch schon einmal dreistellig ausfallen. Die Bußgelder sind allerdings nicht überall einheitlich geregelt. Jede Stadt oder Kommune legt das selbst fest. Die Höhe des Bußgeldes hängt unter anderem davon ab, wie groß ein Müllproblem in einer Stadt ist. Mittlerweile gibt es zig Möglichkeiten, Zigarettenstummel ordentlich zu entsorgen. So sind an vielen öffentlichen Mülleimern spezielle Vorrichtungen für Zigarettenkippen angebracht. Sogar für unterwegs gibt es kleine Taschenaschenbecher, die in jede Hosentasche passen. Kein Grund also, diese unschönen Stummel achtlos wegzuwerfen.

Brandgefahr durch Kippen
Zwei Drittel aller Waldbrände werden von Menschen durch Unachtsamkeit verursacht. Dazu gehört unzulässiges Grillen im Wald, das Abstellen von Autos auf trockenem Boden, aber vor allem die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe. Auch im Mietrecht spielt die Zigarette als Brandverursacher regelmäßig eine Rolle. Meist sind es die Raucher, die dabei das Nachsehen haben und auf zum Teil hohen Kosten sitzen bleiben. Denn kann bei einem Wohnungsbrand dem rauchenden Mieter grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinem Glimmstängel nachgewiesen werden, muss die Hausratversicherung unter Umständen nicht zahlen (Oberlandesgericht Bremen, Az.: 3 U 53/11 und Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 117/99).

Zigaretten und Auto – keine gute Kombi
Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt und erwischt wird, kassiert mindestens ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung. Der Kippenwurf kann unter Umständen sogar ein Strafverfahren zur Folge haben. Das ist laut ARAG Experten immer dann der Fall, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Erschrickt sich beispielsweise ein Motorradfahrer und stürzt, muss sich der Kippenschnippser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ein abschließender Tipp der ARAG Experten an alle Urlauber: In zahlreichen Ländern der Europäischen Union ist das Rauchen im Auto verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Es drohen empfindliche Geldstrafen von einigen hundert Euro.

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