So findet man eine günstige, aber trotzdem gute Kfz-Versicherung

Wegen der stark steigenden Tarife für die Kfz-Versicherung vergleichen aktuell viele Autobesitzer die Tarife für ihre Haftpflicht- und Kasko-Versicherung. Bis Ende November können Autobesitzer ohne Begründung den Versicherer wechseln. auto motor und sport und das Vergleichsportal Verivox verraten, worauf man beim Preisvergleich achten sollte.

Preisvergleich: Wer die Tarife im Internet vergleicht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Billigpolicen kommen oft durch eingeschränkte Leistungen zustande. So werden Totalschäden oder gestohlene Autos nur in den ersten sechs Monaten zum Neuwert ersetzt. Bei guten Versicherungen läuft die Frist frühestens nach zwölf Monaten ab, bei Top-Anbietern sind sogar bis zu drei Jahre möglich. Eine gute Versicherung sollte zudem auf Schadensminderung bei grober Fahrlässigkeit und bestimmten Wildschäden verzichten, bei einem Marderbiss nicht nur die Schläuche, sondern auch Folgeschäden übernehmen und eine Mallorca-Police aufweisen, um bei Mietwagen im Ausland die geringeren Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht auszugleichen.

Schadenfreiheitsrabatt: Der Schadenfreiheitrabatt gehört dem Versicherungsnehmer ist deshalb auf eine neue Versicherung übertragbar. Je besser die Einstufung, desto geringer ist allerdings das Einsparpotenzial beim Wechsel des Versicherers. In diesen Fällen sollte man auch bedenken, dass man als langjähriger Kunde in einem Streitfall eher auf Kulanz hoffen kann. Ob sich der neue Anbieter auch so freundlich verhält, ist fraglich. Ein Tipp: Nach dem Preisvergleich kann man der bestehenden Versicherung ein günstigeres Angebot einer anderen Versicherung vorlegen, oft geht der bisherige Versicherung auf den Preis ein.

Homeoffice: Wer viel zu Hause arbeitet und deshalb weniger fährt als früher, sollte die niedrigere Kilometerleistung unbedingt seiner Versicherung mitteilen. Denn dann reduziert sich die Prämie um bis zu 20 Prozent.

Fristen: Oft endet das Versicherungsjahr am 31.12. eines Jahres. Kündigen kann man mit einer Frist von einem Monat, also bis zum 30.11. Eine Ausnahme sind Verträge mit anderer Hauptfälligkeit. Diese profitieren nicht von der Rabattschlacht zum Jahresende. Deshalb sollte man beim Autokauf immer eine Fahrzeugversicherung abschließen, die zum Jahreswechsel abläuft. Kündigen sollte man grundsätzlich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, besser nicht per Fax oder E-Mail.

Redakteur: Henning Busse

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