Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung beim Kollegialgericht eingelegt, weil die Kammer fälschlicherweise davon ausgegangen war, dass die DGM das vorgeschriebenen Löschungsverfahren eingehalten hatte. Es wurden daher die Grundrechte des Unternehmens, wie das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen wirksamen Rechtsschutz, verletzt.
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