Reichweite: Statt Vorreiter ist Taycan Problemkind der E-Mobilität
Viele Kunden hatten hohe Erwartungen an den Porsche Taycan als innovatives Elektroauto. Doch zahlreiche Mängel, wie die mangelhafte Reichweite und die zahlreichen Rückrufe, sorgen für wachsende Unzufriedenheit. Insbesondere die Diskrepanz zwischen den offiziellen Reichweitenangaben und der realen Leistung ist ein Kernproblem.
In der Klage, die am 10. Dezember 2024 beim Landgericht Göttingen eingereicht wurde, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer folgende Mängel auf:
- Unzureichende Reichweite
- Defekte Bremsen (Rückruf aufgrund eines Sicherheitsrisikos)
- Fehlerhafte Hochvolt-Batterie
Ein Kunde, der im April 2022 rund 144.000 Euro für einen Porsche Taycan bezahlt hat, musste feststellen, dass die tatsächliche Reichweite um 35 Prozent unter den Werksangaben lag. Während Porsche eine kombinierte Reichweite von 504 km und innerorts bis zu 624 km verspricht, waren in der Praxis nicht einmal 328 km möglich.
Reichweitenprobleme als erheblicher Sachmangel
Reichweitenangaben bei Elektrofahrzeugen beruhen auf dem WLTP-Verfahren, das jedoch unter Laborbedingungen ermittelt wird. Porsche stellt diese Werte als alltagsnahe Angaben dar, was die Kanzlei als irreführend einstuft. Eine erhebliche Abweichung stellt laut § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB einen Sachmangel dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits festgelegt, dass eine Abweichung von mehr als 10 Prozent bei Verbrennungsmotoren erheblich ist – diese Regel sollte nach Auffassung der Kanzlei ebenso für Elektroautos gelten.
Ein unabhängiger Test von Auto Motor und Sport zeigt, dass der Taycan bei konstant 120 km/h lediglich 395 km weit kommt – weit entfernt von den Herstellerangaben.
Rückrufe: Sicherheitsmängel und Qualitätsdefizite
Der Porsche Taycan war bislang Gegenstand zahlreicher Rückrufe. Besonders alarmierend ist der Rückruf vom 19. Juli 2024: Ein Defekt an den vorderen Bremsleitungen kann zu Rissen und dem Austreten von Bremsflüssigkeit führen. Die Konsequenz: ein erheblicher Verlust der Bremsleistung. Aufgrund des Risikos wurden Tausende Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Auch die Hochvolt-Batterie war bereits mehrfach von sicherheitskritischen Rückrufen betroffen, die mittlerweile vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht werden.
Porsche in der Kritik: Verstoß gegen EG-Typengenehmigung
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft Porsche zudem vor, gegen die Anforderungen der EG-Typengenehmigung und die Standards des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001:2015 verstoßen zu haben. Solche Verstöße gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern untergraben das Vertrauen in die Marke.
Fazit: Porsche Taycan mit massiven Mängeln belastet
Der Porsche Taycan hat sich für viele Besitzer als Enttäuschung erwiesen. Zahlreiche Rückrufe, eine unzureichende Reichweite und sicherheitsrelevante Mängel lassen das einstige Prestigeobjekt fragwürdig erscheinen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont, dass Kunden in dieser Preisklasse zurecht ein mangelfreies Produkt erwarten dürfen. Besonders kritisch: Die sonst typische Wertsteigerung von Porsche-Fahrzeugen könnte durch die Vielzahl an Mängeln und Rückrufen dauerhaft ausbleiben. Wer möchte schon ein Auto kaufen, das mit massiven Sachmängeln behaftet ist?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät allen Betroffenen, ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen. E-Mobilität darf nicht zu einem teuren Experiment auf Kosten der Verbraucher werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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