ClipMed ZM – Nachhaltigkeitsberichterstattung in Krankenhäusern

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Krankenhäuser gehören zu den Organisationen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen eine Schlüsselrolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einnehmen. Die neue EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert diese Verpflichtung und stellt klare Anforderungen an die Inhalte und Prüfprozesse der Berichte.

Grundlagen der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Sie verpflichtet Unternehmen, darunter auch Krankenhäuser, detaillierte Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) offenzulegen. Zentral ist hierbei die Wesentlichkeitsanalyse, geregelt in Artikel 19a der CSRD. Diese verpflichtet Unternehmen, diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren, die für das Unternehmen und seine Stakeholder von Bedeutung sind.

Wichtige Kennzahlen und Indikatoren orientieren sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die detaillierte Leitlinien für die Berichterstattung bieten. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit und Transparenz der Berichte innerhalb der EU zu erhöhen. Krankenhäuser müssen dabei ökologische Faktoren wie Energieverbrauch, Abfallmanagement und CO₂-Emissionen sowie soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen und Patientensicherheit berücksichtigen.

Wirtschaftsprüfung und gesetzliche Grundlagen

Nach Artikel 26 der CSRD sind Nachhaltigkeitsberichte Teil des Lageberichts und unterliegen einer externen Prüfung. Wirtschaftsprüfer müssen die Vollständigkeit, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Berichte bewerten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Datenerhebung und -validierung. Der Prüfungsprozess orientiert sich an den Standards der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) sowie an nationalen Regelungen, wie etwa dem Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland, das in § 289c Abs. 3 explizit auf die nichtfinanzielle Berichterstattung verweist.

Die Wirtschaftsprüfung umfasst neben der Überprüfung der Berichtsinhalte auch die Bewertung der Prozesse, die zur Datenerhebung genutzt werden. Hierbei werden Aspekte wie Datenqualität, Verantwortlichkeiten und interne Kontrollmechanismen untersucht, um die Verlässlichkeit der berichteten Kennzahlen sicherzustellen.

Die Sustainability Balanced Scorecard als Lösungsansatz

Eine zentrale Herausforderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Integration strategischer Ziele in die operative Umsetzung. Hier bietet die Sustainability Balanced Scorecard (SBSC) eine praxisorientierte Lösung. Die SBSC erweitert die klassische Balanced Scorecard um ökologische und soziale Dimensionen und ermöglicht eine ganzheitliche Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Die SBSC übersetzt strategische Nachhaltigkeitsziele in konkrete, messbare Maßnahmen und delegiert Verantwortlichkeiten gezielt an Mitarbeitende. Dabei werden für jedes Ziel spezifische Indikatoren definiert, die die Datenerhebung strukturieren und überprüfbar machen.

Durch die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Etablierung transparenter Prozesse erleichtert die SBSC nicht nur die Datenerhebung, sondern auch deren Prüfung durch Wirtschaftsprüfer. Die Prüfer können anhand der Scorecard die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Daten bewerten, was die Qualität des Berichts erhöht und die Anforderungen der CSRD erfüllt.

Fazit

Die neuen Anforderungen der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fordern Krankenhäuser dazu auf, Nachhaltigkeitsziele systematisch zu planen, umzusetzen und zu berichten. Die Verpflichtung zur externen Prüfung der Berichte unterstreicht die Bedeutung verlässlicher und transparenter Prozesse zur Datenerhebung. Mit der Sustainability Balanced Scorecard steht Krankenhäusern ein effektives Instrument zur Verfügung, das nicht nur die strategische Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten verbessert, sondern auch den Prüfungsprozess erleichtert. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern unterstützt auch eine nachhaltige Transformation des Gesundheitswesens.

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