Nur eine fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung gewährleistet das selbst bei Temperaturdifferenzen von 30o C und mehr zwischen außen und innen. Oft kann schon ein erster Blick auf ein winterliches Dach einen Hinweis auf den Zustand der Dämmung geben: Tauen einzelne Bereiche besonders schnell ab, könnte hier eine Wärmebrücke vorhanden sein.
Solche Wärmebrücken kosten nicht nur wertvolle Energie – sie bergen auch die Gefahr von Tauwasserbildung. Diese oft auch als Kondenswasser bezeichnete Feuchtigkeitsbildung entsteht vorrangig in den Bereichen der größten Temperaturdifferenz. Ursache kann beispielsweise eine nicht nahtlos verlegte Dampfsperre im oberen Dachbereich – dem First – oder auch ein nicht fachgerecht ausgeführter Anschluss von Dämmung und Dampfsperre beim Dachfenster sein.
Die Folge ist eine meist jahrelang unbemerkte Ausbreitung von Feuchtigkeit in der Dämmung, die dann eines Tages als gesundheitsgefährdende Stockflecken und Schimmel in der Dachwohnung und in den Randbereichen rund um Dachfenster sichtbar ist. Dann wird die einst aus Kostengründen in Muskelhypothek eingebrachte Dämmung oder der Dachfenstereinbau durch unqualifizierte Handwerker zur nachträglichen Kostenfalle.
Eine weitere Belastung des Daches kann durch extreme Schneemengen entstehen. Während eine frisch gefallene Neuschneedecke zu etwa 10 kg je Quadratmeter Dachfläche Zusatzbelastung führt, kann sich der Schneedruck bei Nassschnee auf 40 kg/m2 und mehr erhöhen. Ein weiterer Grund, das Dach von der Planung bis zur Ausführung einem erfahrenen Dachdecker-Innungsbetrieb zu überlassen. Denn in Deutschland ist zwingend die Einhaltung der „anerkannten Regeln der Technik“ vorgeschrieben. Dazu gehört bei der Dachkonstruktion die Berücksichtigung der entsprechenden Schneelastzone, die für jede Region ausgewiesen ist. Berechnet wird dabei die Schneelast in kN/m2 (1 kN/m2 entsprechen 100 kg Schnee pro Quadratmeter). Zwar sinkt mit steigender Dachneigung die Belastung für die Dachkonstruktion, gleichzeitig aber steigt die Gefahr von Dachlawinen. Ein Blick in die regionale Bauordnung gibt Aufschluss darüber, ob und welche Dachbereiche zwingend mit Schneefangsicherungen ausgerüstet sein müssen. Das Aufstellen von Warnschildern entbindet den Hausbesitzer und die Hausverwaltung nicht von ihrer Haftung bei Schäden durch Schneeabgang.
Umso beruhigender ist es, das Dach vom Planungsstadium bis zur regelmäßigen Dachinspektion ausschließlich qualifizierten Dachdecker-Fachbetrieben zu überlassen. Ihre Kontaktdaten vermittelt gerne die regionale Dachdecker-Innung. Alternativ genügt der Klick auf www.dachdecker.bayern
Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.
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HF.Redaktion Harald Friedrich
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