Nach EuGH-Urteil: Zukunft von Mieterstrom ungewiss

Die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur "Kundenanlage" sind nach wie vor unklar. Betreiber solcher “Kundenanlagen“ müssen demnach künftig damit rechnen, als Verteilnetzbetreiber eingestuft zu werden – verbunden mit umfangreichen regulatorischen Anforderungen. Dadurch drohen Mieterstrom-Projekte in Zukunft durch die Erhebung von Netzentgelten deutlich teurer zu werden, was die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte gefährdet und Investitionen in diesem Bereich ausbremst.

Am 28. November 2024 hatte das oberste EU-Gericht entschieden, dass die deutsche Sonderregelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bisher ermöglichte diese Regelung den Betrieb kleiner Stromnetze innerhalb bestimmter Grenzen, ohne als Verteilnetz zu gelten. 

PIONIERKRAFT bleibt rechtskonform nutzbar

Während viele Mieterstrom-Projekte nun rechtlich auf unsicherem Boden stehen, bleibt PIONIERKRAFT ein verlässlicher Partner für nachhaltige Energieversorgung. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstrommodellen setzt PIONIERKRAFT auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern gemäß §3 Abs. 12 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Eine juristische Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Energierecht hat bestätigt, dass das
PIONIERKRAFTwerk nicht unter das EuGH-Urteil fällt. Damit bietet PIONIERKRAFT derzeit eine rechtssichere und zukunftsorientierte Lösung für die effiziente Verteilung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern – ohne netzartige Strukturen, die nun als Verteilnetze klassifiziert werden könnten.

Gründer und PIONIERKRAFT-CEO Andreas Eberhardt sieht im Urteil des EuGH eine große Herausforderung für die Energiewirtschaft in Deutschland: „Gleichzeitig zeigt sich, dass innovative Ansätze wie das PIONIERKRAFT-System gut aufgestellt sind, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmen zu erfüllen. So bleibt die Energiewende in Mehrfamilienhäusern weiterhin möglich – mit den richtigen Technologien und Konzepten."

Über die Pionierkraft GmbH

PIONIERKRAFT wurde 2019 von Andreas Eberhardt und Nicolas Schwaab in München gegründet. Mit seiner innovativen Kombination aus Hardware, Software und Dienstleistung bietet das junge Unternehmen erstmals eine Möglichkeit, selbst erzeugte Energie lokal und ab der ersten Partei profitabel mit anderen zu teilen.

Nach erfolgreichen Pilotprojekten im süddeutschen Raum konnte sich das PIONIERKRAFTwerk seit November 2021 in kürzester Zeit am Markt etablieren und kommt mittlerweile in hunderten Projekten im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz. Andreas Eberhardt, Co-Gründer von PIONIERKRAFT, wurde 2021 im „Forbes 30 Under 30 Europe-Ranking“ für seine Vision "alle Menschen mit bezahlbarer und sauberer Energie zu versorgen", als einer der erfolgreichsten Jungunternehmer ausgezeichnet.

Diese Vision treibt das Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachpartnern und namhaften Herstellern aus der PV-Industrie weiter voran. Seit Ende 2022 ist das PIONIERKRAFT-System am Markt und befindet sich mit dem PIONIERKRAFTwerk 3.0 in der mittlerweile dritten Produktgeneration.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pionierkraft GmbH
Agnes-Pockels-Bogen 1
80992 München
Telefon: +498954800011
http://www.pionierkraft.de

Ansprechpartner:
Daniela Schwendy
Marketing
Telefon: +4915157280276
E-Mail: d.schwendy@pionierkraft.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel