Weiterbetrieb gesichert: Stadtwerke Schwäbisch Hall übertragen E-Ladesäulen an Tochtergesellschaft

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Kathmandu Nepal
Freitag, März 14, 2025
Auf die Kundinnen und Kunden hat der Besitz- und Betreiberwechsel der Ladeinfrastruktur keine Auswirkungen. Die Ladevorgänge bleiben gewohnt komfortabel. Die Abrechnung übernehmen die Stadtwerke als Dienstleister ihres Tochterunternehmens.
Die Abrechnung erfolgt weiterhin per HallKarte, per Zahlungsdienstleister oder per Zahlung am Kassenautomaten in den Stadtwerke-Parkhäusern.
Hintergrund
Das Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 7c) untersagt Stromnetzbetreibern den Betrieb, die Entwicklung und den Besitz von Ladestationen. Bislang profitierten die Stadtwerke Schwäbisch Hall von einer Übergangsfrist, da sie weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden in ihrem Netzgebiet haben. Die gesetzliche Übergangsfrist ist zum Jahresbeginn ausgelaufen.
Die Stadtwerke haben daher das Tätigkeitsfeld eines bestehenden Tochterunternehmens erweitert und die Ladeinfrastruktur in diese Gesellschaft übertragen.
Mit dieser Umstrukturierung stellt der Energieversorger sicher, dass die E-Mobilität in Schwäbisch Hall weiterhin zuverlässig nutzbar bleibt und ausgebaut werden kann.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall stehen für über 50 Jahre zuverlässige und sichere Energieversorgung in Schwäbisch Hall und Umgebung. Aus dem im Jahr 1971 gegründeten Versorgungsunternehmen ist ein erfolgreicher Mittelständler mit über 700 Beschäftigten geworden, der durch sein Gestalten der Energiewende und durch vorausschauendes Handeln deutschlandweit als Pionier in der Energiewirtschaft anerkannt ist.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall sind da, wo man sie braucht. Und sie übernehmen Verantwortung: für die Menschen, für die Umwelt und für unser aller Ressourcen.
Unsere Texte sind #KIunterstützt.
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
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