Der stellvertretende Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, erklärte hierzu: „Der Abschluss des Rechtsstreites zur Untersagungsverfügung der LMS hat Bedeutung nicht nur für das Saarland, sondern für die deutsche Glücksspielregulierung insgesamt. Das besondere Gefährdungspotential von Zweitlotterien mit Blick auf Sucht- und Manipulationsrisiken wird damit ebenso gerichtlich bestätigt wie die Kohärenz der Glücksspielregulierung in Deutschland und deren Verfassungs- und Europarechtskonformität. Auch die bisherige Werbepraxis der Landeslotteriegesellschaften steht dem konsequenten Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote im Ergebnis der Entscheidung des obersten saarländischen Verwaltungsgerichts nicht entgegen. Eine Vielzahl von Argumenten, die von Anhängern einer umfassenden und uneingeschränkten Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes für Online-Glücksspielangebote vorgebracht wurden, sind damit rechtskräftig als haltlos eingestuft worden.“
LMS Landesmedienanstalt Saarland
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 38988-0
Telefax: +49 (681) 38988-20
http://www.lmsaar.de