Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln (siehe http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf?__blob=publicationFile) einhalten und sich entsprechend vorbereiten. Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 65,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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