- Bundeswirtschaftsministerium will Änderung der Betriebskostenverordnung im Mietrecht
- Digitalisierung und Breitbandausbau werden massiv behindert
Im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes drängt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine Einschränkung oder Abschaffung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Breitbandnetze. Die Umlage beinhaltet auch die laufenden Entgelte für eine TV-Grundversorgung.
„Eine Änderung der Betriebskostenverordnung hätte besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte gravierende, persönliche Folgen. Denn für Transferhaushalte übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss als Kosten der Unterkunft“, sagt Axel Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest). Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig aus eigenen Mitteln wie etwa dem Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. „Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung wäre dies aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Diese Menschen werden durch die angedachte Änderung der Betriebskostenverordnung erheblich benachteiligt“, sagt Tausendpfund.
Heute erhalten 12,5 Millionen Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze sowie die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Dieses System schafft eine kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte. Eine Umstellung auf Einzelverträge würde zu deutlich höheren Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr für die betroffenen Mieter führen. Zudem würde der Wegfall der Umlageoption den Breitbandausbau massiv beeinträchtigen und somit auch die Ausbaustrategie der Bundesregierung konterkarieren.
„Wir als Wohnungswirtschaft wollen in den kommenden fünf Jahren eine Million Wohnungen an das Glasfasernetz anschließen und so aktiv die Breitbandstrategie der Bundesregierung und die Digitalisierung unterstützen. Diese Zusage können wir jedoch nur bei Erhalt der Umlagefähigkeit geben“, sagt Tausendpfund. Eine Einschränkung und Abschaffung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses verzögert oder verhindert zudem die längst überfällige generelle Anpassung des Betriebskostenrechts an das digitale Zeitalter. Eine effiziente Gebäudesteuerung, die zudem Energie und CO2 einsparen soll, braucht neben schnellem Internet ein modernes digitales Gebäude-Betriebssystem. Auch hier kann das Betriebskostenrecht zu einem wirksamen Instrument ausgebaut werden.
Der VdW südwest vertritt die Interessen von rund 200 privaten und öffentlichen Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Hessen und dem südlichen Rheinland-Pfalz mit einem Wohnungsbestand von rund 400.000 Wohnungen. Mit einer Durchschnittsmiete von 6,39 Euro in Hessen und 5,84 Euro in Rheinland-Pfalz steht die im VdW südwest organisierte Wohnungswirtschaft in besonderem Maß für bezahlbares Wohnen. Als selbstständiger Regionalverband mit Sitz in Frankfurt am Main gehört der VdW südwest dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin, an, der insgesamt 3.000 Unternehmen mit Wohnungen für 13 Millionen Menschen in Deutschland vertritt. www.vdwsuedwest.de
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