Am Südbahnhof wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 158 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender oder falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung geschrieben. Hier wurde der Großteil der Verstöße im Verbindungstunnel vom Haupteingang zum Bahnsteig geschrieben.
Am Bahnhof Hansaring wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender oder falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung geschrieben. Hier wurde der Großteil der Verstöße bei Personen geahndet, die bereits ohne Mund-Nase-Bedeckung aus den einfahrenden S- und Regionalbahnen kamen.
Sowohl in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs als auch an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen müssen die Fahrgäste zum Schutz gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro sanktioniert.
Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht fanden zwischen 22 und 2 Uhr statt. Die gemeinsame Aktion von Ordnungs- und Sicherheitskräften wurde koordiniert vom Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diesmal stand die Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnsteigen im Vordergrund, da die Erfahrung der vergangenen Wochen gezeigt hat, dass sich die Fahrgäste in den Zügen zu größten Teilen an das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen halten. Auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen werden die Masken jedoch von vielen Fahrgästen nicht getragen. Durch den Aktionstag sollte klargestellt und den Fahrgästen ins Bewusstsein gerufen werden, dass die Tragepflicht dort genauso besteht wie in den Zügen.
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