EU-Agrarreform ist Elchtest für EU-Kommission

Dienstag beginnen die abschließenden Verhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 (GAP). Die entscheidende Rolle hat nach Ansicht des WWF dabei gleich zu Beginn die EU-Kommission: „Die EU-Kommission ist jetzt dafür verantwortlich, dass die EU-Agrarreform den strategischen Vorgaben des europäischen Green Deal gerecht wird und entsprechend an den EU-Biodiversitäts- und Klimazielen ausgerichtet wird. Das ist ihre entscheidende Aufgabe im Trilog“, sagt WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich. „Kippt sie hier um, hat sie den Elchtest in Sachen europäischer Green Deal nicht bestanden“, so Heinrich weiter. Die deutsche Ratspräsidentschaft in Person von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ruft der WWF auf, für höchstmögliche Transparenz im Trilog-Prozess zu sorgen. „Es geht um Subventionen im Umfang von 387 Milliarden Euro, die letztlich die Bürgerinnen und Bürger der EU finanzieren. Die Zivilgesellschaft muss über die laufenden Verhandlungen und Verhandlungspositionen bestmöglich und aktuell informiert sein“, so Heinrich.  

Die damalige EU-Kommission hatte im Frühjahr 2018 einen eigenen Entwurf für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 202o vorgelegt und damit den langen Prozess bis zur Verabschiedung der neuen GAP angeschoben. Die neue EU-Kommission um EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen legte danach jedoch mit dem europäischen Green Deal und dazugehörigen Teilstrategien – der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem Klimazielplan 2030 und der „Farm to Fork“-Strategie für nachhaltigere Systeme zur Erzeugung von Lebensmitteln – einen Fahrplan zur Ökologisierung der Europäischen Union vor. „Als Verhandlungspartnerin kann die EU-Kommission im Trilog selbst inhaltliche Verbesserungen auf den Tisch legen. Und das muss sie jetzt dringend tun, wenn sie ihrem eigenen Anspruch gerecht werden will, eine nachhaltige EU-Wirtschaft aufzubauen, die der akuten Klima- und Biodiversitätskrise die Stirn bietet“, meint Christoph Heinrich.  

Sowohl der EU-Rat als auch das EU-Parlament hatten Ende Oktober jeweils über eigene Entwürfe für die abschließenden Verhandlungen zur EU-Agrarpolitik nach 2020 verhandelt und abgestimmt. Die Ziele des europäischen Green Deal spielen dabei keine Rolle. Beide Entwürfe knüpfen mit nur 20 beziehungsweise maximal 30 Prozent einen zu geringen Anteil der Direktzahlungen überhaupt an konkrete Umweltleistungen. Die für alle Landwirt:innen grundsätzlich verpflichtenden Umweltauflagen im Rahmen der sogenannten Konditionalität sind außerdem in beiden Entwürfen derart verwässert, dass sie in dieser Form kaum positive Effekte beim Schutz von Wasser, Boden, Klima und Biodiversität entfalten werden, kritisiert der WWF. Als besonders negativ hebt der WWF die Vorschläge zur Ausgestaltung der Vorgaben für nicht-produktive Flächen, also Flächen, die dem Schutz der Biodiversität vorbehalten sein sollen, hervor: insgesamt ist der bisher vorgesehene Mindestanteil mit drei Prozent beziehungsweise fünf Prozent viel zu gering angesetzt und zudem gänzlich wirkungslos, wenn möglicherweise auch noch der Anbau von Zwischenfrüchten oder stickstofffixierenden Pflanzen möglich ist. Die Wissenschaft geht davon aus, dass ein Mindestanteil von 10 Prozent nötig ist, um überhaupt positive Naturschutz-Effekte zu erzielen.

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