BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung!
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Samstag, Feb. 8, 2025
Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig
Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 220/17) unzählige Anfechtungen aus. Mieter, die Ihre Nebenkostenabrechnung als zu hoch empfinden, prüfen nun genau nach. Bisher durften Vermieter als Berechnungsgrundlage, die vertraglich vereinbarte Wohnfläche nehmen. Damit ist nun Schluss. Ausschlaggebend ist jetzt nur noch die tatsächliche Wohnfläche.
Zusätzlich kann eine Nebenkostenabrechnung auch aus vielen anderen Gründen unzulässig sein. Bevor Mieter prüfen, ob die Quadratmeterzahl der tatsächlichen Wohnfläche entspricht, lohnt es sich die Voraussetzungen für eine rechtskräftige Nebenkostenabrechnung zu prüfen.
Grundvoraussetzungen für eine rechtskräftige Nebenkostenabrechnung:
Sind bereits die Grundvoraussetzungen für die Nebenkostenabrechnung nicht fehlerfrei erfüllt, sollten Mieter die Nebenkostenzahlungen anfechten.
Minderung nach Überprüfung der tatsächlichen Wohnfläche
Mieter, die Bedenken haben, dass ihre tatsächliche Wohnfläche von der im Vertrag eingetragenen Quadratmeterzahl abweicht, sollten eine neue Wohnflächenberechnung durchführen und die Nebenkostenabrechnung mindern.
So wird die Wohnfläche berechnet:
Hinweise zur Anfechtung der Nebenkostenabrechnung
Erhalten Mieter eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, haben Mieter eine Frist von zwölf Monaten, um die Anfechtung vorzunehmen. Die Anfechtung muss schriftlich erfolgen und sämtliche Gründe müssen benannt werden. Der Vermieter ist in der Beweislast.
KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung
Mieter können bei www.klugo.de eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt erhalten, der verbindlich prüft, ob die Nebenkostenabrechnung fehlerfrei ist. KLUGO ist die neue Online-Plattform, die mit dem Versprechen für so seriöse wie verständliche Information antritt. Egal ob es um Mietrecht geht, um Arbeitsrecht oder Baurecht – unter www.klugo.de werden Internetnutzer in Rechtsfragen mit Sicherheit schlauer. Bei KLUGO finden Interessierte das gesamte Paket: vom direkten Ansprechpartner über Musterdownloads bis hin zu Fallbeispielen. Dazu gibt es das Versprechen einer Vermittlung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung beim Rechtsanwalt, werktags von 8-22 Uhr.
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