Daher äußert Bayerns Ärztechef drei Kernbotschaften:
- Geeigneter Impfstoff für die Praxen steht zur Verfügung, also können Ärzte mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus starten.
- Ärzte sollten selbst anhand dieser „Empfehlungen“ die Entscheidungen über die Priorisierung ihrer eigenen Patientinnen und Patienten treffen und die Dokumentation in Impfpass und Praxissoftware vornehmen.
- Es sollte weder eine ausufernde Dokumentation noch eine Registrierung über das Online-Terminvereinbarungs-Portal BayIMCO nötig sein.
Quitterer will das Impfen der Patienten in den Arztpraxen, insbesondere in den Hausarztpraxen, ermöglichen. Praxen sollten keine „Außenstellen der Impfzentren“ darstellen, sondern unkompliziert ihre Patienten impfen.
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