Seit über sechs Wochen gelten bundesweit Lockerungen für Geimpfte, während Besuche in Pflegeheimen auch weiterhin nur durch die jeweilige Landesverordnung geregelt werden. Nach wie vor gibt es darunter „schwarze Schafe“, die entweder den Impfstatus nicht berücksichtigen oder den Einrichtungsleitungen durch fehlende Vorgaben für die Besuchskonzepte zu viel Freiraum lassen. Die BIVA-Rechtsberater wissen vor allem von Betroffenen aus Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass Besuche nur in bestimmten Zeitfenstern an festgelegten Tagen möglich sind, auch wenn Bewohner und Angehörige geimpft sind.
Bereits am 19. Mai 2021 hatte der BIVA-Pflegeschutzbund in einem Offenen Brief eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Lockerungsmaßnahmen in durchgeimpften Heimen gefordert – bislang ohne Erfolg. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müssen endlich mit geimpften Personen außerhalb von Einrichtungen gleichgestellt werden“, fordert Stegger. „Wenn die Einrichtungen weiterhin ihren gesetzlichen Freiraum missbrauchen, um ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner anzuordnen, müssen diese sanktioniert werden!“
Hintergrund:
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat eine Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet.
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