„Allerdings greifen die Vorschläge an mancher Stelle zu kurz. Die Errichtung einer neuen europäischen Geldwäschebehörde ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Schlagkraft; jedoch müssen deshalb hier von Anfang durch klare Regeln Doppelzuständigkeiten mit europäischen oder nationalen Aufsichtsbehörden vermieden werden. Auch der Austausch zwischen den in die Pflicht genommenen Unternehmen und den Behörden über geldwäscherelevante Sachverhalte ist ungenügend geklärt. Hierfür fehlt bislang eine klare und datenschutzfeste Rechtsgrundlage“, so Krautscheid weiter.
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