Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“ zur Förderung des Breitbandausbaus in sog. „Grauen Flecken“ in Kraft getreten. Diese schließt unmittelbar an die bisherige „Weiße Flecken“-Förderung an, nach der Anschlüsse mit einer Downloadgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s förderfähig waren. Das neue Förderprogramm sieht eine Anhebung dieser Aufgreifschwelle vor und ermöglicht so den Breitbandausbau in allen Gebieten, in denen die Downloadgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s liegt.
„Ab dem 1. Januar 2023 soll im Zuge einer überarbeiteten Richtlinie die Aufgreifschwelle ganz entfallen, sodass alle nichtgigabitfähigen Anschlüsse von einer Förderung profitieren können“, berichtet Katharina Reinert, Leiterin des Bereichs Breitband bei der WFG.
Nach der nahezu flächendeckenden Erschließung der Außenbereiche sowie der Innenbereiche der kleinen kreisangehörigen Kommunen rücken somit die noch unterversorgten Randbereiche sowie die vor allem mit Kupfernetzen ausgebauten Innenbereiche der mittleren kreisangehörigen Städte in den weiteren Fokus der Breitbanderschließung. „Die neu in Kraft getretene ‚Graue-Flecken‘-Förderung bietet großes Potential für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis Borken, insbesondere auch aufgrund attraktiver Förderbedingungen für Unternehmen und sonstige sozioökonomische Schwerpunkte“, betont Katharina Schulenborg, Gigabitkoordinatorin für den Kreis Borken.
Mit den bewilligten Beratungsleistungen ist in einem ersten Schritt zunächst eine Ausschreibung für die Begleitung des obligatorisch vorausgehenden Markterkundungsverfahrens sowie eine auf dessen Ergebnissen beruhende Strategieberatung erfolgt. Das Auswahlverfahren zur Ermittlung eines unterstützenden Beratungsunternehmens wird in Kürze abgeschlossen sein.
Im Markterkundungsverfahren sind dann die im Kreis Borken aktiven Breitbandversorgungsunternehmen aufgerufen, ihre Versorgungsdaten und Ausbauabsichten für die kommenden drei Jahre zu erklären. Im Beratungsprojekt sollen die unter Berücksichtigung der geplanten eigenwirtschaftlichen Aktivitäten verbleibenden Potentialgebiete ausgewertet, mögliche Förderszenarien bewertet und über das weitere Vorgehen auf Kreisebene oder kommunaler Ebene entschieden werden.
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