Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, die vorgeschlagene neue 2-G-Verpflichtung für Innenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen/Feste, Kultur-Freizeiteinrichtungen allein für die Tourismusbranche anzuwenden, wenn ein großer Anteil der Bevölkerung im Alltag (Schule, Berufe, Handel, ÖPNV u.a.) selbstverständlich mit 3-G umgeht.
An die Bevölkerung wird damit ein falsches Signal gesendet. Es wird suggeriert, dass nur Ungeimpfte Infektionsträger sind.
Der LTV SACHSEN fordert die Beibehaltung der 3-G-Regel mit der Möglichkeit, die 2-G-Regel optional anzuwenden, sowie den Ausbau einer kostenfreien Testinfrastruktur.
Ziel muss es sein, zeitnah Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Außerdem appellieren wir an alle Akteure, die Hygienekonzepte einzuhalten und den geltenden Zugangsregelungen nachzukommen.
Branchenkenner befürchten, dass es mit der Verschärfung der Verordnung zu Umsatzeinbrüchen im Gastgewerbe kommen wird und sich damit die angespannte Arbeits- und Fachkräftesituation weiter zuspitzt.
Als Dachverband repräsentiert der LTV SACHSEN rund 4.500 direkte und indirekte Mitglieder aus dem gesamten Dienstleistungssektor. Die breit gefächerte Mitgliederpalette unterstützt dabei seine Aufgabe, die Interessen des mittelständisch geprägten Tourismus in Sachsen zu vertreten. Die Branche erwirtschaftet in Sachsen einen Jahresumsatz von 8,1 Mrd. Euro Jahresumsatz, der 194.000 Menschen Beschäftigung sichert.
Landestourismusverband Sachsen e.V.
Messering 8 // Haus F
01067 Dresden
Telefon: +49 (351) 49191-0
Telefax: +49 (351) 49191-29
http://www.ltv-sachsen.de
LTV Sachsen
Telefon: +49 (351) 49191-12
Fax: +49 (351) 49191-29
E-Mail: kis@ltv-sachsen.de