Freddy Adjan: „Das ist ein starkes Signal – Fahrradkuriere müssen fair behandelt werden“

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute entschieden, dass Fahrradlieferanten (sogenannte Rider‘), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihnen Arbeitsmittel wie ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon zur Verfügung stellt.

„Das ist ein starkes und wegweisendes Signal, um faire und gleiche Arbeitsbedingungen in der Branche herzustellen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zuvor hatte bereits das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass Betriebsmittel und deren Kosten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen seien. Er sei auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Urteil des BAG rechtskräftig.

„Bisher war es Praxis, dass viele Rider ihr eigenes Fahrrad und Mobiltelefon zum Ausliefern nutzen und eine Verschleißpauschale als Gutschein erhielten“, so Adjan. „Damit wurde der Stundenlohn, der mit zehn bis elf Euro nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, unterlaufen. Das ist nun endlich vom Tisch, dass Lieferando die Kosten für die Arbeitsmittel auf seine Beschäftigten umlegen kann.“

Die Pressemitteilung des BAG finden Sie hier:

Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen – Das Bundesarbeitsgericht

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