Die Verbände fordern eine Klarstellung, nach der Betriebsstätten-fremdes (Fahr-)Personal, das sich unter Berücksichtigung sämtlicher betrieblicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen nur kurzfristig in Betriebsstätten aufhält (z. B. zu Zwecken der Abholung und Anlieferung von Waren), nicht von den Regelungen des § 28b IfSG erfasst ist und somit nicht den seit heute geltenden 3G-Regeln.
Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. vertritt als bayerischer Branchenverband die Interessen von ca. 450 Unternehmen aus dem gesamten Spektrum des Speditions- und Logistikgewerbes als "Architekten des Verkehrs". Der Verband repräsentiert die Unternehmen im Bereich logistischer Dienstleistungen, des Lagergeschäftes und der Kontraktlogistik, im Straßengütertransport, im Möbel- und Umzugsverkehr, in der Luftfracht, im Schienengüterverkehr sowie bei der Befrachtung von See- und Binnenschifffahrt.
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