Zwischenablesung bei Auszug: Wer zahlt?

Wird ein Mietverhältnis beendet, ist es üblich, dass der Stromversorger eine Zwischenablesung vornimmt. So ist gewährleistet, dass der Verbrauch des neuen Mieters bei Null beginnt. In der Regel verlangen Versorgungsbetriebe eine Gebühr für diese Ablesung außer der Reihe. Doch wer muss diese Kosten übernehmen? Ex-Mieter, Vermieter oder gar künftiger Mieter? Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2007 (Az.: VIII ZR 19/07), wonach der Vermieter die Kosten tragen muss, da es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt. In einem konkreten Fall wollte ein vermeintlich cleverer Vermieter diese Entscheidung jedoch umgehen, indem er in seinen Mietverträgen die Kostenübernahme von Zwischenablesungen durch die Mieter festgelegt hatte. Das angerufene Landgericht Leipzig erteilte dem unter Verweis auf die BGH-Entscheidung eine Absage. Denn die Kosten seien, egal unter welcher Überschrift oder Bezeichnung sie im Mietvertrag genannt werden, keine umlagefähigen Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die der Vermieter zahlen muss. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag benachteilige den Mieter daher unangemessen (Az.: 8 O 1620/18).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel