Schwachstellen abbauen, einwandfreie Desinfektion sicherstellen: UKM wirkt an erster DIN-Norm für Krankenhausreinigung mit

Mit der Publikation der DIN 13063 gibt es erstmals allgemeinverbindliche Regelungen für den Bereich Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, um nosokomiale Infektionen, also sogenannte Krankenhauskeime, zu vermeiden. Das Netzwerk der Interessengemeinschaft Klinik Services (IKS) hatte im September 2016 einen entsprechenden Normungsantrag beim DIN e.V. eingereicht. Ein Schritt, der laut Andreas Rütz, Geschäftsführer der UKM GM, aufgrund der Relevanz des Themas und dem Fehlen bisheriger konkreter Leitlinien dringend notwendig war.

Nach annähernd fünf Jahren schließt die Arbeit an der ersten Norm für die Krankenhausreinigung als Erfolgsgeschichte: Die „DIN 13063 Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen“ definiert erstmalig als Standard die Qualität und Qualitätssicherung der Krankenhausreinigung. Seit der ersten Stunde war auch Andreas Rütz, Geschäftsführer des Gebäudemanagements am Universitätsklinikum Münster (UKM GM), mit seinem Team maßgeblich an dem Projekt beteiligt. „Zwar gibt es seitens der KRINKO, der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts, allgemeine Richtlinien zur Flächenreinigung und -desinfektion, die haben jedoch eher einen grundsätzlichen Charakter und es gab bis jetzt keine Verfahrensrichtlinie für eine detaillierte, standardisierte Durchführung der desinfizierenden Reinigung“, erklärt Rütz, der gemeinsam mit rund 30 Vertretern von wissenschaftlichen Instituten, Krankenhäusern, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen der Reinigungsbranche und deren Zulieferern, Dienstleistern und Verbänden an der ersten DIN-Norm im Bereich der Krankenhausreinigung gearbeitet hat.

Durch die nun publizierte Handlungsempfehlung sollen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen einerseits dabei unterstützt werden, geeignete Reinigungsdienstleister zu identifizieren, andererseits erhalten Reinigungsdienstleister ab sofort klare Vorgaben bezüglich des Umfangs, der Art und der Häufigkeit der Reinigung. Ziel ist, durch standardisierte Prozesse bei der Reinigung die Hygiene in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen stetig zu verbessern, um dazu beizutragen, nosokomialen Infektionen, also sogenannten Krankenhauskeimen, Einhalt zu gebieten. „Uns war dabei die konkrete Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Definition von Schnittstellen ein wichtiger Punkt, um diesbezügliche Schwachstellen abzubauen“, so der Geschäftsführer der UKM GM.

Studie zur Definition von Leistungswerten in der Krankenhausreinigung in Arbeit

Ergänzend wurde im Winter 2019 unter der Leitung von Rütz die DIN-Adhoc-Gruppe „Leistungswerte in der Krankenhausreinigung“ gegründet, die im Rahmen einer bundesweiten Studie Daten erfassen und daraus Standards entwickeln soll. „Durch die Covid-19-Pandemie konnten wir leider erst in diesem Frühjahr mit der Umsetzung beginnen. Aber unser Ziel ist klar: Unsere Teams können nur gut reinigen, wenn ihnen auch ausreichend Zeit dafür bemessen wird,“ betont Rütz die Wichtigkeit solcher Studien. Die Veröffentlichung ist für Frühjahr 2022 geplant.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Münster
Domagkstraße 5
48149 Münster
Telefon: +49 (251) 83-55555
Telefax: +49 (251) 8356960
http://www.ukm.de

Ansprechpartner:
Marion Zahr
Telefon: +49 (251) 83-57447
Fax: +49 (251) 83-57873
E-Mail: unternehmenskommunikation@ukmuenster.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel