Die jetzt zur Verabschiedung anstehende Regelung lässt Bereiche unberücksichtigt, etwa bei der Assistenz von Menschen mit Behinderung.
Aus Sicht der Caritas müssen auch die Felder Schulassistenz, Ausbildungs-, Berufsbegleitungs- und Arbeitsassistenz von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst sein. Besondere Bedeutung hat für den Deutschen Caritasverband auch die Steigerung der Impfquote in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
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