Der Beschluss
Es wurde beschlossen, Anträgen von regionalen Landeskörperschaften der Freikirche (Vereinigungen) auf Ordination von Pastorinnen unter Wahrung der Souveränität der einzelnen Landeskörperschaften zuzustimmen und darüber hinaus den Vorstand des SDV zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass die adventistische Weltkirchenleitung die Fragestellung in Bezug auf die Ordination von Pastorinnen nochmals aufnimmt. Zuletzt wurde bei der Weltsynode der Adventisten 2015 in San Antonio (Texas/USA) über diese Frage debattiert. Die Delegierten aus aller Welt stimmten mehrheitlich dagegen, dass die teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) diese Frage für ihr Gebiet selbstständig entscheiden können.
„Bei der Entscheidung für die gleichberechtigte Ordination von Frauen und Männern zum pastoralen Dienst hatten wir zwischen zwei konkurrierenden Werten abzuwägen: zum einen die Übereinstimmung mit dem Beschluss der Weltsynode von 2015, zum anderen das Recht auf Gleichbehandlung im Sinne unseres Glaubensartikels 14 [Die Einheit der Gemeinde Christi]“, so Werner Dullinger, Präsident des Süddeutschen Verbandes. Er betonte, dass die Diskussion darüber in der Sache kontrovers aber in einer guten und vertrauensvollen Atmosphäre verlief. Der Beschluss wurde mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.
Süddeutscher Verband (SDV)
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland besteht aus den überregionalen Kirchenleitungen in Norddeutschland (Norddeutscher Verband/NDV) mit Sitz in Hannover sowie in Süddeutschland (Süddeutscher Verband/SDV), mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart. Zum SDV mit 15.561 Mitgliedern und 222 Kirchengemeinden und Gruppen gehören die regionalen adventistischen Kirchenleitungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts/KdöR) in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (Mittelrheinische Vereinigung), Baden-Württemberg und Bayern. Weltweit gibt es fast 22 Millionen Adventisten in über 169.000 Kirchengemeinden und Gruppen (Annual Statistical Report 2020).
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