DFL-Mitgliederversammlung verabschiedet verbindliche Voraussetzungen für Club-Fan-Dialog

Ab der kommenden Saison 2022/23 werden erstmals verbindliche Voraussetzungen für den Club-Fan-Dialog in die DFL-Lizenzierungsordnung aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss haben die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung am heutigen Dienstag gefasst.

Der Club-Fan-Dialog bezeichnet strukturierte Dialogformate, in denen sich die Clubs mit Fans austauschen und deren Meinungen zu unterschiedlichen Themen einholen. Künftig wird die Lizenzierungsordnung in Bezug auf derartige Formate verpflichtende Grundvoraussetzungen sowie zudem Qualitätsanforderungen als Empfehlungen enthalten, die den vielerorts hohen Standard der lokalen Club-Fan-Dialoge sichern und Impulse für eine Weiterentwicklung geben sollen.

Hierzu haben die Clubs einen neuen Anhang zur Lizenzierungsordnung verabschiedet („Anhang III: Richtlinien für die Ausgestaltung und Durchführung des Club-Fan-Dialogs“). Enthalten ist darin unter anderem die Verpflichtung, dass alle Themen behandelt werden, die Fangruppen direkt oder indirekt betreffen, und dass durch die im Club-Fan-Dialog vertretenen Personen die Vielfalt der Fans im Stadion abgebildet wird. Zudem sind organisatorische Aspekte wie Ablauf und Dokumentation ebenso festgehalten wie die regelmäßige Teilnahme der jeweiligen Club-Führungsebene.

Schon seit der Spielzeit 2013/14 enthält die Lizenzierungsordnung die grundsätzliche Verpflichtung der Clubs, einen strukturierten Dialog mit ihren Fans zu führen. Seitdem hat sich der DFL-Bereich Fanangelegenheiten gemeinsam mit einem Arbeitskreis Club-Fan-Dialog kontinuierlich mit der Umsetzung in den Clubs befasst. Die entsprechenden Erkenntnisse sind ebenso in die neuen Richtlinien eingeflossen wie der Zusammenfassende Ergebnisbericht der „Taskforce Zukunft Profifußball“, in dem von den 37 Expertinnen und Experten aus Sport, Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft „eine Weiterentwicklung und Standardisierung der bestehenden Club-Fan-Dialoge unter anderem durch die Ausarbeitung von Gütekriterien“ und eine Verankerung dieser Kriterien in den Statuten angeregt wurde.

Die neuen Richtlinien greifen zudem Empfehlungen sowie Rückmeldungen von Fans, Fanbeauftragten, sozialpädagogischen Fanprojekten, Faninitiativen und der AG Fankulturen auf, die in einem umfangreichen Konsultationsprozess einbezogen wurden. Koordiniert wurde dieser Prozess in Abstimmung zwischen der DFL und der „Kompetenzgruppe für Fankulturen & Sport bezogene Soziale Arbeit“ (KoFaS), die das Thema Club-Fan-Dialoge bereits seit dem Jahr 2015 eng begleitet.

Die DFL-Abteilung Fanangelegenheiten wird in den kommenden Monaten einen Leitfaden zur Erläuterung und Präzisierung der Inhalte der Richtlinien für die Ausgestaltung und Durchführung des Club-Fan-Dialogs erarbeiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Guiollettstraße 44-46
60325 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 65005-0
Telefax: +49 (69) 65005-555
http://www.bundesliga.de

Ansprechpartner:
Philip Sagioglou
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: +49 (69) 65005-333
E-Mail: presse@dfl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel