“Ich bin froh über das Ergebnis, denn mit dem neuen Vertrag herrscht nach langen Verhandlungen endlich Klarheit und Planungssicherheit für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten in Deutschland. Jetzt ist der Weg frei für die Verhandlung der Videotherapie, die wir so schnell wie möglich angehen wollen”, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Die vertraglichen Inhalte neben der Vergütung konnten Ergotherapie-Verbände und GKV-Spitzenverband bereits vor der gestrigen Schiedsstellen-Sitzung überwiegend im Konsens vereinbaren. Künftig profitieren die Ergotherapeutinnen und –therapeuten beispielsweise davon, dass neben den Regelleistungszeiten auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation klar vertraglich geregelt sind und entsprechend vergütet werden. Die Zulassungsempfehlungen wurden auf drei Seiten reduziert und damit entbürokratisiert. So ist nun ein Webstuhl als Teil der Praxisausstattung keine Voraussetzung mehr für die Zulassung. Fortbildungen sind in einer eigenen Anlage des Vertrags geregelt und und künftig auch digital möglich.
Der Vertrag sorgt nicht nur für eine höhere Vergütung und generelle Klarheit für die Ergotherapie. Jetzt ist auch der Weg frei für weitere wichtige Verhandlungen in diesem Bereich der Heilmittel-Versorgung: Als nächstes sollen die Rahmenbedingungen für die Videotherapie verhandelt werden. Noch bis Ende März 2022 gelten für die Ergotherapie Corona-Sonderregeln, die Videotherapie temporär ermöglichen. Das Ziel ist ein fließender Übergang dieser sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch den Therapeutinnen und Therapeuten beliebten Form der Therapie in die regelhafte Versorgung. Stefanie Stoff-Ahnis: “Ich hoffe sehr, dass die dafür notwendigen Verhandlungen noch in diesem Jahr geführt werden können. Der GKV-Spitzenverband steht dafür gerne bereit.”
Der neue Vertrag, die Anlagen und der zugehörige Fragenkatalog werden hier veröffentlicht, sobald der Beschluss der Schiedsstelle vorliegt.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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