Folgende Anzeichen können auf einen tiefer liegenden Venendefekt hinweisen:
- Geschwollene Knöchelregionen, geschwollene Beine
- Schwere, müde Beine
- Besenreiser (kleine sichtbare bläulich-rötliche Verästelungen auf der Beinoberfläche)
- Wadenkrämpfe
- Hautveränderungen
Besteht der Verdacht auf ein Venenleiden, sollte dies zeitnah durch einen Venenspezialisten (Phlebologen) ärztlich abgeklärt werden. Die Untersuchung erfolgt risiko- und schmerzlos mittels Ultraschall, eine Überweisung ist nicht notwendig. Sollte eine Behandlung notwendig sein, wählt der Arzt in Absprache mit dem Patienten die individuell passende Methode aus. Venenleiden lassen sich in der Regel gut behandeln, die Patienten sind fast immer schnell wieder fit.
Aufgabe der Deutschen Venen-Liga e.V. ist die Information und Aufklärung über die Volkskrankheit Venenleiden (Krampfadern, Besenreiser und Co.) und ihre Folgen mit dem Ziel, Venenleiden zu verhindern sowie betroffene Patienten frühzeitig qualifizierten Versorgungsstrukturen zuzuführen.
Venenerkrankungen sind weit verbreitet. Jede fünfte Frau und jeder sechste Mann in Deutschland leidet an einer fortgeschrittenen chronischen Venenerkrankung. Etwa 80.000 Deutsche an einem offenen Bein. Die Betroffenen kennen oft nicht den Weg zum Venenspezialisten (Phlebologen). Hier schafft die Deutsche Venen-Liga e.V. Abhilfe. „Venenerkrankungen werden immer wieder unterschätzt. Die Betroffenen haben wenig fachliche, qualifizierte Beratungsangebote. Es stehen heute modernste, patientenschonende, risikolose und ästhetische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wir helfen Betroffenen, den Weg zum Spezialisten zu finden", so Dr. med. Michael Wagner, Präsident der Deutschen Venen-Liga.
Die Deutsche Venen-Liga ist ein gemeinnütziger Verein. Hauptaufgabengebiet des Vereins ist, den Patienten, behandelnden Ärzten und Krankenkassen neueste Informationen über moderne Behandlungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie, Möglichkeiten der Vorsorge und Risikominimierung – von Krampfadern, Besenreisern und weiteren – auch im Rahmen Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu geben.
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