Auch andere fachliche Unzulänglichkeiten sind mit den Bundesratsbeschlüssen nicht korrigiert worden. Das betrifft zum Beispiel wenig praktikable Auflagen beim Fruchtwechsel und auch bei Ackerbrachen. Insgesamt bleibt das Konzept der Eco Schemes für die Landwirte in Gänze wenig attraktiv und zahlreiche Abgrenzungsfragen zu Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule sind weiter unklar.
Krüsken weiter: „Für viele Landwirte in Deutschland werden sich die mit Dumpingpreisen dotierten Eco Schemes nicht rechnen. Die teils über das EU-Recht hinausgehenden Konditionalitätsauflagen führen dazu, dass viele Landwirte insbesondere in landwirtschaftlichen Gunstregionen aus dem System der Direktzahlungen aussteigen werden.“
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