Die Befreiung von der 3G-Pflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nur außerhalb der Ferien, weil in dieser Zeit angenommen werden kann, dass regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden.
In Rheinland-Pfalz beginnt die Schule wieder am 3. Januar 2022. In Hessen sowie für alle Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen gilt die Regelung bis zum Ende der dortigen Ferien am 10. Januar.2022.
Mainzer Stadtwerke AG
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: +49 (6131) 12-7878
Telefax: +49 (6131) 12-7877
http://www.stadtwerke-mainz.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (6131) 12-6060
E-Mail: michael.theurer@stadtwerke-mainz.de