„Vor diesem Hintergrund ist es unfassbar, wie viele Mängel das Genehmigungsverfahren für die Erhöhung der Wasserentnahme um mehr als 1,2 Mio. m³ auf 3.759.500 Kubikmetern im Jahr aufweist, so Nadine Rothmaier, Vorsitzende des NABU Fürstenwalde. „Das Landesamt für Umwelt hat als Genehmigungsbehörde weder eine qualifizierte Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt noch einen Fachbeitrag zur Wahrung des Verschlechterungsverbots nach der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) eingeholt.“ Ergänzend stellt Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg e.V. fest: „Nicht nachzuvollziehen ist daher auch, dass sich die Behörde bei der Einschätzung von Auswirkungen einer solchen Entnahme noch immer auf Grundwasserdaten älterer Datenreihen bezieht, anstatt neuere Daten oder gar wissenschaftlich erhobene Prognosen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Immerhin soll hier jährlich ein Volumen gefördert werden, dass in etwa einem Drittel des Wasservolumens des benachbarten Stienitzsees entspricht.“
Damit fehlen wichtige Grundlagen, um abschätzen zu können, ob diese Erhöhung der Wasserentnahme tatsächlich nachhaltig ist. Wird also diese Quelle auch die kommenden Jahrzehnte noch ausreichende Mengen Wasser liefern können, um die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen? Kann ein negativer Einfluss auf das nahegelegene und auch europarechtlich geschützte Naturschutzgebiet “Lange-Damm-Wiesen und Unteres Annatal bei Strausberg“ als einer der letzten verbliebenen Hotspots der Artenvielfalt ausgeschlossen werden? Wie wirkt diese Wasserentnahme mit anderen Wasserentnahmen in der Region zusammen?
„Bei so vielen offenen Fragen, ist es die satzungsgemäße Aufgabe der Umweltverbände eine solche Genehmigung rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei wenden wir uns ausdrücklich nur gegen die Erhöhung, der Wasserentnahme in Eggersdorf, die aus unserer Sicht unrechtmäßig und nach jahrelangem Stillstand des Genehmigungsverfahrens völlig übereilt zugunsten der Tesla-Ansiedlung mit viel zu hohen Entnahmemengen genehmigt wurde“, betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Daher warten wir jetzt gespannt auf die Verhandlung bei Gericht, aber unverständlicher Weise auch noch immer auf verfahrensrelevante Monitoringberichte des Landesamtes für Umwelt.“
Der Verteilungskampf um das Wasser hat in Brandenburg längst begonnen, doch die im Grundgesetz, Artikel 20a verankerte Verantwortung für den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen für künftige Generationen spielt bei aktuellen Entscheidungen kaum eine Rolle.
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