Anfang November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ausgeschlossen ist, solange das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Vorgaben genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage nicht mangelhaft ist. Aufgrund dieses Urteils mussten die Städte und Kommunen ihre bis dato erfolgreiche und übliche Praxis, Häuser in Milieuschutzgebieten zu kaufen, um so eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, stoppen. „Dieses Urteil betrifft Mieterinnen und Mieter bundesweit. Die Folgen des Urteils sind verheerend. Wird das Baugesetzbuch nicht reformiert, ist das Vorkaufsrecht ausgehöhlt und nutzlos. Der Handel mit Wohnimmobilien boomt, das Urteil wird diese Misere nicht stoppen, im Gegenteil“, so Siebenkotten.
Auch die DMB Mietervereine der drei Millionenstädte Berlin, Hamburg und München wollen das nicht hinnehmen. Mit einem Eckpunktepapier, das Bundesbauministerin Geywitz und den wohnungspolitischen Sprechern der drei Regierungsfraktionen im Bundestag zugesandt wurde, soll eine schnelle Gesetzesänderung unterstützt werden. Dabei werden die Mietervereine mit ihren Vorschlägen vom Deutschen Mieterbund unterstützt. „Praktikable Vorschläge zur Reform des Vorkaufsrechts liegen auf dem Tisch. Die Mieterinnen und Mieter in Deutschland erwarten jetzt zügiges Handeln ihrer Regierung zu ihrem Schutz vor Verdrängung. Dieses Thema weiter auf die lange Bank zu schieben, wäre unverantwortlich“, erklärt Siebenkotten.
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