„Die Bundesregierung sollte die Umsetzungspflicht für die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 2. August 2022 dazu nutzen, rechtliche Regelungen für eine geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit zu stärken. Dazu gehören die Einführung eines zweiwöchigen ‚Vaterschaftsurlaubs‘ bzw. Urlaubs des zweiten Elternteils nach der Geburt, die Stärkung des Kündigungsschutzes nach der Eltern- oder Pflegezeit sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld“, so die Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb Professorin Dr. Cara Röhner.
Darüber hinaus braucht es mehr Flexibilität von Eltern und pflegenden Angehörigen im Arbeitsrecht. Aktuelle Zahlen zeigen, dass während der Pandemie mehr Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren als Männer. Dadurch wird erneut sichtbar, dass die Anpassung an soziale Krisensituationen im Großen und im Kleinen mehrheitlich von Frauen getragen wird, ohne dass ein sozialer Ausgleich für diese Leistung stattfindet. „Gegen den Rollback und für eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit brauchen wir rechtliche Regelungen, die Vereinbarkeit für Frauen ermöglichen und Anreize für Männer setzen, mehr Sorge- und Pflegeverantwortung zu übernehmen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf Homeoffice und Arbeitszeitsouveränität.“, so Professorin Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.
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