Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeuge:
- Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro 3, 4, 5 und 6
- Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 bis 7,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro I, II, III, IV, V und EEV
Die Förderhöchstbeträge liegen zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip, also: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine Antragsstellung ist bereits jetzt möglich, auch wenn die Nachrüstsätze vom Kraftfahrtbundesamt noch nicht genehmigt sind. Die Mittel werden dann reserviert.
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
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