Keine Ansprüche bei Flugverspätung bei Insolvenz

Wenn eine Fluggesellschaft nach Insolvenz kulanterweise Passagiere befördert, die ihre Tickets vor der Insolvenz bezahlt haben, so sind diese Beförderungen als „kostenlos“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu werten. Im Fall einer Flugverspätung bestehen dann keine Ausgleichsansprüche nach dieser Verordnung. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 13 U 280/21).
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