Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten als Ausgleich für die hohe Inflation eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist nach Auskunft der ARAG Experten bis 31. Dezember 2024 befristet.
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