Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen: Rechnung kontrollieren

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Freitag, Apr. 25, 2025
Aus Russland kommt zu wenig Gas. In Deutschland gehen deshalb die Gaspreise durch die Decke. Die Bundesregierung will deshalb Gaskunden entlasten. Daher hat sie den Umsatzsteuersatz für auf Gas- und Fernwärmelieferungen seit 1. Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt. Die Umsatzsteuersenkung ist befristet bis Ende März 2024.
Für welche Gaslieferungen genau gilt jetzt der Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent?
Finanzministerium erläutert vorab die wichtigsten Fragestellungen
Dazu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 22. September 2022 ein Schreiben im Entwurf, das einige Fragen klärt: Wie müssen Gaskunden beispielsweise künftig mit Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und Vorschüssen umgehen? Was gilt eigentlich bei Gaslieferungen in Teilleistungen? Dazu liefert das Schreiben Antworten. Allerdings handelt es sich bei dem Schreiben nur um einen Entwurf. „Das heißt, wir haben aktuell eine Steueränderung ohne Rechtssicherheit. Damit wir genau wissen, wie wir mit den Änderungen umgehen sollen, müssen wir das endgültige Schreiben abwarten“, sagt Steuerberaterin Otto.
Gaskunden sollten bei der Abrechnung aufpassen
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums bietet einige Anhaltspunkte, wie sich der Gesetzgeber den Umgang mit der Umsatzsteueränderung vorstellt:
Das sollten Sie beachten
Gasversorger können aus Vereinfachungsgründen einen verkürzten Abrechnungszeitraum wählen und zum Stichtag 30.09.2022 gesondert abrechnen. In diesem Fall gilt für die Lieferungen bis zum 30.09.2022 der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
„Fraglich ist, ob die Versorger tatsächlich – wie von der Bundesregierung erwartet – den niedrigeren Steuersatz am Ende an die VerbraucherInnen weitergeben. In jedem Fall raten wir, das Gaskunden die nächste Abrechnung akribisch prüfen und sich im Zweifel mit dem Anbieter in Verbindung setzen“, rät Ecovis-Expertin Jennifer Otto.
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