Betreiber von KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem KWK-Gesetz erhalten, müssen bis zum 31. März jeden Jahres eine Jahresmeldung an den Netzbetreiber sowie – bei Anlagen mit einer elektrischen Nettoleistung über 50 kW – auch an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermitteln. Betreiber von KWK-Anlagen, die dem Förderregime des KWKG 2016 bis KWKG 2021 […]
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